Ev. Heilige-Geist-Gemeinde

Berlin Tiergarten

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Der Pfarrsprengel ist da

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Die fünf evangelischen Gemeinden in der Region Tiergarten haben sich entschlossen näher zusammen zu rücken. Der erste Schritt zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit stellt der Pfarrsprengel dar. So haben sich alle Gemeinden (St. Johannis, Kaiser-Friedrich-Gedächtnis, Moabit West, Erlöser, Heiland und Heilige Geist) für die Bildung eines gemeinsamen Pfarrsprengels ausgesprochen. Die Gemeindekirchenräte haben darauf hin die entsprechenden Beschlüsse zur Gründung beschlossen. Seit dem 01. Januar ist nun der neue Pfarrsprengel "Tiergarten" in Kraft getreten. Was das bedeutet, soll im folgenden erläutert werden.

Der Pfarrsprengel "Tiergarten" ist eine dauerhafte Verbindung mehrerer selbständig bleibender Gemeinden. Die Anstellungsverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer gehen dabei von den einzelnen Gemeinden auf den Pfarrsprengel über, so dass die pfarramtlichen Aufgaben gemeinsam wahrgenommen werden.

An der äußerlichen Wahrnehmung durch die Gemeindeglieder ändert sich nichts, da alle beteiligten GKR gemeinsam entschieden haben, welche Pfarrerin bzw. welcher Pfarrer den Gemeinden zugeordnet ist.
Wie weit die Gemeinden bei der Bildung eines solchen Pfarrsprengels gehen, bleibt ihrer Willensbildung und der dann von ihnen geschlossenen Vereinbarung überlassen. Um die Zusammenarbeit der Gemeinden zu fördern, hat am 01. Januar 2011 ein Regionalrat seine Arbeit aufgenommen. In ihm treffen sich regelmäßig je zwei Vertreterinnen oder Vertreter aus allen Gemeinden zur Beratung.
Bei einer lediglich punktuellen Zusammenarbeit in einzelnen Tätigkeitsfeldern, wie es zur Zeit angedacht ist, bleiben die Gemeinden nicht nur formaljuristisch, sondern auch faktisch weitgehend selbständig.

Die nächstengere Form der Zusammenarbeit ist die Bildung eines gemeinsamen GKR (geplant in 2013) der beteiligten Gemeinden. Dem gemeinsamen GKR müssen Gemeindeglieder der angeschlossenen Gemeinden angehören. Die Bildung eines gemeinsamen GKR bedarf der  Mitwirkung des Kirchenkreises und des Konsistoriums. Wird ein gemeinsamer GKR gebildet, so ist dieser für jeden der angeschlossenen Gemeinden "der" GKR, der alle Entscheidungen trifft, die für die jeweiligen Gemeinden zu treffen sind. Zwar sind die Gemeinden dann immer noch formaljuristisch selbständig, es gibt jedoch mangels eines "eigenen" Beschlussfassungsorgans keinerlei Möglichkeit mehr, diese (Schein-) Selbständigkeit noch inhaltlich zu füllen. Die Selbständigkeit der Gemeinden ist somit nur noch eine äußerliche Hülle, kann aber ggf. (vgl. das Beispiel Galiläer/Samariter-Auferstehung) nach wie vor die emotionalen Bedürfnisse der Gemeinden zu bedienen.